Leitgedanken
Dank dem neuen Scheidungsrecht ist es möglich, sich ohne «Rosenkrieg» und langjährige Kämpfe zu trennen. Die Scheidung auf gemeinsames Begehren (ZGB Art. 111) kann Ihnen eine rasche, friedliche und faire Lösung bringen. Ich begleite Sie auf diesem Weg und wir erarbeiten gemeinsam eine Trennungs- oder Scheidungskonvention, die für alle Parteien tragbar ist.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten eine kostengünstige Dienstleistung.
- Sie geniessen eine persönliche Beratung.
- Sie können unsere Zusammenarbeit aktiv mitgestalten und Einfluss nehmen.
Voraussetzung
- Sie sind sich einig, dass Sie sich trennen bzw. scheiden lassen wollen.
- Ich berate Sie nur gemeinsam als Ehepaar.
- Sie sind beide bereit, konstruktiv an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.
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